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Tarifvertrag zfa niedersachsen

Seit Anfang der 1990er Jahre stehen die Tarifverhandlungen auf Branchenebene zunehmend unter dem Druck der Arbeitgeber, die unternehmensspezifischere Regelungen zu den Arbeitsbedingungen fordern. Als Reaktion darauf haben die Sozialpartner in den letzten Jahren immer mehr „Öffnungsklauseln“ in Branchentarifverträgen geschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Wirtschaft und Sozialwissenschaften. Durch die Anwendung einer Öffnungsklausel sind einige Unternehmen in der Lage, bis zu einem gewissen Grad von kollektiv vereinbarten Standards abzuweichen. Insgesamt führen Öffnungsklauseln zu einer weiteren Dezentralisierung der Tarifverhandlungen, die langfristig die Grundlagen des traditionellen deutschen Verhandlungssystems in Frage stellen könnte. Das deutsche Tarifsystem, wie es sich in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt hat, basiert vor allem auf branchennahen Tarifverträgen zwischen relativ starken Tarifverträgen wie Industriegewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Durch einen „historischen Kompromiss“ zwischen Kapital und Arbeit schufen die deutschen Tarifverhandlungen ein System solidarischer Siedlungen, das einen bestimmten Lohnstandard unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines einzelnen Unternehmens garantierte und damit bis zu einem gewissen Grad Löhne und Arbeitsbedingungen aus dem Bereich des Marktwettbewerbs herausnahm. Heute sind noch rund drei Viertel der deutschen Beschäftigten von einem Branchentarifvertrag erfasst. Als Folge dieser Entwicklungen ist es unter den Tarifparteien weithin anerkannt, dass die deutschen Tarifverhandlungen einige wichtige Reformen erfordern, um das System flexibler zu gestalten und differenziertere Lösungen zu ermöglichen, die den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Unternehmen entsprechen. Bisher hat sich jedoch nur eine Minderheit der Arbeitgeber um eine radikale Verlagerung der Tarifverhandlungen auf die Unternehmensebene bemüht. Im Gegenteil, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und sogar die Mehrheit der einzelnen Arbeitgeber wollen weiterhin am Grundsatz der Tarifverhandlungen auf Branchenebene festhalten, aber ihren Anwendungsbereich einschränken und gleichzeitig mehr Raum für (zusätzliche) Betriebsverhandlungen lassen. Die Tabelle am Ende dieses Artikels enthält eine Auswahl verschiedener Arten von Öffnungsklauseln, die in aktuellen sektoralen Vereinbarungen enthalten sind.

Bereits 1993 haben die Tarifparteien in der ostdeutschen Metallindustrie eine „Härtefallklausel“ eingeführt, die es Unternehmen mit immensen wirtschaftlichen Problemen ermöglicht, ihre Beschäftigten für einen begrenzten Zeitraum löhne und Gehälter unterhalb des im Tarifvertrag (DE9703205F) festgelegten Mindestlohns zu bezahlen. Die Entscheidung, Härtefallklauseln in Anspruch zu nehmen, liegt bei den Sozialpartnern und muss vom Unternehmen in eine umfassende Sanierungsstrategie integriert werden. Während der Laufzeit einer Härtefallvereinbarung müssen Arbeitgeber auf Entlassungen verzichten. Die meisten Sozialpartnerorganisationen bevorzugen ein Mittel zur Modernisierung der Tarifverhandlungen auf Branchenebene, das dem Weg der „regulierten Dezentralisierung“ folgt.