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Sie müssen sich online bewerben. Dazu müssen Sie sich im DAAD-Portal registrieren. Wählen Sie im zuerst Das gewählte Stipendienprogramm und dann den Reiter „Bewerbung einreichen“ aus. Beachten Sie, dass diese Registerkarte nur während eines laufenden Bewerbungszeitraums angezeigt wird. Das Anmeldeschluss ist auf der Registerkarte „Antragsverfahren“ angegeben. Diese schöne Perlen Strickjacke ist genau das Richtige, um Ihr Party-Outfit zu beenden und halten Sie die Schüttelfrost in das Schnäppchen. Das Diamant-Brokat-Muster ist einfach zu stricken, und die zugeschnittene Form bedeutet, dass Sie es in kürzester Zeit fertig haben. Die Geburtsdaten der Kinder und die Zeiten der Kinderbetreuung oder Der Betreuung von Angehörigen oder längere Abwesenheitszeiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung sollten im Antragsformular angegeben werden; Das letzte Freitextfeld „Sonstige Kommentare / Informationen“ steht hierfür zur Verfügung. Der DAAD behält sich das Recht vor, Sie um die Vorlage geeigneter Belege zu bitten. Obwohl in Deutschland generell keine Studiengebühren erhoben werden, ist das Studium an einigen Standorten nicht immer kostenlos.

Im Bundesland Baden-Württemberg müssen internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Ländern (Bachelor- und Master-Niveau) an staatlichen Hochschulen eine Gebühr von 1.500 € pro Semester zahlen. Auch Privatuniversitäten in allen Bundesländern können Studiengebühren erheben. Diese können variieren. Sowohl staatliche als auch private Universitäten in allen Bundesländern können auch Gebühren für sogenannte „weiterbildende Masterstudiengänge“ erheben, die oft eine vorangegangene Berufserfahrung erfordern oder zu einer spezifischen Zusatzqualifikation führen. Dazu gehört beispielsweise die sogenannte LL. M Studiengänge für Jurastudenten. Die Gebühren für diese Programme sind manchmal sehr hoch, daher sollten Sie sich im Voraus darüber informieren. Ja, sobald Sie Ihre Bewerbung online eingereicht haben, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbung erfolgreich eingereicht wurde, und eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden, dass Ihnen eine Nachricht über das Messaging-System des Portals gesendet wurde.

Die Meldung bestätigt, dass Ihre Bewerbung empfangen wurde. Ja. Bei den meisten DAAD-Programmen müssen Sie Ihre Bewerbung nur elektronisch über das DAAD-Portal einreichen. Bitte beachten Sie, dass in einigen Programmen die im Portal generierte „Bewerbungszusammenfassung“ ausgedruckt und per Post an die Bewerbungsadresse gesendet werden muss. Lesen Sie die Details in der Ausschreibung unter der Registerkarte „Antragsverfahren“ und notieren Sie sich das Anmeldeschluss. Dies gilt sowohl für die Online-Bewerbung als auch für die Postanmeldung (das Poststempeldatum ist gültig). Referenzen müssen, falls im Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen erforderlich, auch per Post eingereicht werden (siehe Frage 3). Nicht alle Programme erfordern ein allgemeines Mindestsprachenniveau für Förderanträge. Je nach Herkunftsland und Stipendienprogramm sind jedoch bestimmte Sprachkenntnisse zu erwarten. Welche Anforderungen dies ist, erfahren Sie im Abschnitt „Anwendungsanforderungen“ des Aufrufs für Anwendungen.

Bitte lesen Sie diese Anforderungen sorgfältig durch, um herauszufinden, was für Ihr Programm gilt. Sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, können Sie Ihre Bewerbung entweder in deutscher oder englischer Sprache einreichen. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen, die nicht in deutsch oder englisch vorliegen, entweder ins Deutsche oder Englische übersetzt werden müssen. Die Übersetzungen müssen nicht für das Bewerbungsverfahren beglaubigt werden und Sie können die Übersetzungen selbst durchführen. Sie möchten sich für ein DAAD-Stipendium bewerben? Informationen und Antworten zu Fragen zu Denkbedingungen und -anforderungen, zur Vorbereitung Ihrer Bewerbung und zum anschließenden Auswahlverfahren finden Sie hier. Ihr wissenschaftlicher Betreuer muss bestätigen, dass er bereit ist, Ihnen bei der Durchführung Ihres Forschungsprojekts oder Doktortitels in einem „Brief zur Bestätigung der akademischen Aufsicht“ zu helfen, den Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Im Idealfall ist das Bestätigungsschreiben (informell) von Ihrem Vorgesetzten Ja, wenn Sie bis zum Anmeldeschluss maximal 15 Monate in Deutschland waren und die Ausschreibung keine weiteren Vorgaben enthält.