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Was muss im arbeitsvertrag stehen minijob

Aus meiner Erfahrung mit einem Minijob rate ich dringend, Ihre Bedingungen mit Ihrem Arbeitgeber zu klären, bevor Ich einen Vertrag unterschreibe. In diesem Fall wird Ihr Arbeitgeber oder Auftragnehmer Sie bitten, eine Rechnung einzureichen, oder Sie vereinbaren einen Vertrag über Dienstleistungen. Wenn Sie einen Minijob haben, sind Sie nicht einkommensteuer- oder sozialversicherungspflichtig, haben aber die gleichen Beschäftigungsrechte wie Festangestellte wie Krankengeld und Urlaubsgeld. Ich habe auch neue profitable Kontakte für meine zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten geknüpft. Minijobs sollten zunächst informelle Arbeit legalisieren und zu einem Mittel zur Förderung der Beschäftigung werden. Minijobs sind jedoch steuerfrei und relativ reichlich vorhanden. Aus diesem Grund sind Minijobs als Nebenjobs beliebt. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag von 20 % (einschließlich Krankenversicherung: 8 %, Pensionskasse: 10 %, Lohnsteuer: 2 % ab 1. Juli 2006) oder 18 % bei Haushaltshilfen für die Pensionskasse und die Krankenversicherung. Inwieweit die Gerichte die Bestimmung ohne Arbeitszeitvereinbarung anwenden und das Arbeitsverhältnis auf eine 20-Stunden-Woche stützen, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen. In ihrer alten Fassung war die Bestimmung von geringer oder gar keiner praktischen Bedeutung: In einem Fall wendete das Bundesarbeitsgericht die Bestimmung überhaupt nicht an, sondern bestimmte die Wochenarbeitszeit durch eine ergänzende Vertragsauslegung und verwies auf die tatsächliche Ausführung des Vertrages in der Vergangenheit (Urteil vom 7. Dezember 2005 – Ref. 5 AZR 535/04).

Die bisherige durchschnittliche Arbeitszeit wurde als vertraglich vereinbart angesehen. Ein Rückgriff auf die juristische Fiktion wurde von den Gerichten nicht als fair empfunden, da er dem Willen der Parteien widersprach. Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren Entscheidung das „gelebte Arbeitsverhältnis“ nicht zur Festlegung der Arbeitszeiten herangewendet, sondern seine Entscheidung ausschließlich auf die gesetzliche Fiktion gestützt (Urteil vom 24. September 2014 – 5 AZR 1014/12). Paragraf 12 Absatz 1 Satz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wurde ab dem 1. Januar 2019 so geändert, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart gilt, es sei denn, die Parteien haben im Arbeitsvertrag eine alternative spezifische Wochenarbeitszeit festgelegt. Die Bestimmung bedeutet nicht, dass die Parteien sich nicht mehr frei auf Arbeitszeiten einigen können.