Allgemein

Vereinbarung über eine auftragsverarbeitung nach art 28 dsgvo Muster

7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Daten für den Auftraggeber zu verarbeiten, um das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit der Daten, die er im Zusammenhang mit der Bestellung erhält oder wahrnimmt, zu wahren (Vertraulichkeitspflicht). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Geheimhaltungsregeln zu beachten, die der Auftraggeber zu tragen hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über besondere Regeln zum Schutz von Geheimnissen zu informieren. 2.3 Gruppe der von der Datenverarbeitung Betroffenen: Software-Endnutzer 6.4 Der Auftragnehmer hat mit dem Subunternehmer einen Vertrag über die Datenverarbeitung abzuschließen, der den Anforderungen des Art. 28 DSGVO. Darüber hinaus verlangt der Auftragnehmer vom Unterauftragnehmer, dem Unterauftragnehmer die gleichen Datenschutzverpflichtungen aufzuerlegen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt sind. Der Auftragsbearbeitungsvertrag ist dem Auftraggeber auf Anfrage in Kopie zu übermitteln. 4.10 Die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Auftraggebers außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder Subunternehmers ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in schriftlicher oder textschriftlicher Form gestattet. Eine Verarbeitung der Daten für den Kunden in Privathaushalten ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in schriftlicher oder Textform im Einzelfall gestattet. 4.4 Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragliche Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen im Bereich der auftragsbasierten Verarbeitung personenbezogener Daten. 6.1 Die Unterauftragsvergabe durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers gestattet.

Der Auftraggeber stimmt den aufgeführten Unterauftragsbeziehungen zu: 3.4 Der Auftraggeber hat das Recht, dem Auftragnehmer jederzeit zusätzliche Weisungen in Bezug auf Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. Die Anweisungen können schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich erfolgen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer mündliche Weisungen unverzüglich schriftlich oder in Textform (z.B. Fax, E-Mail) zu bestätigen. 12.2 Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragliche Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu überprüfen. Dies kann auch durch eine Sichtprüfung der Datenverarbeitungsanlagen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle sollte vom Kunden mit angemessener Ankündigung angekündigt werden. Diese Datenverarbeitungsvereinbarung ist von der ProtonMail DPA, die auf dieser Seite zu finden ist, angepasst.