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Ruhender Vertrag kündigung

Der Arbeitnehmer machte geltend, dass er Anspruch auf die Übergangszahlung habe, die für die Kündigung im Dezember 2019 hätte gezahlt werden müssen. Er beantragte beim Bezirksgericht Unterbezirksgericht eine Anordnung gegen den Arbeitgeber, diesen Betrag zu zahlen. Der Arbeitnehmer argumentierte, dass der Arbeitgeber ihn bereits im Dezember 2019 nach 104 Wochen außer Arbeit aktiv über seine Rechtsstellung und optionen hätte informieren müssen. Der Arbeitnehmer machte geltend, dass das Versäumnis des Arbeitgebers, ihn über die Entscheidung und ihre Auswirkungen zu unterrichten, einen Verstoß gegen die Informationspflicht des Arbeitgebers darhabe. Ich bin gespannt, wie diese Aussage und insbesondere die Ausnahme von der Regel in der Praxis funktionieren wird. Das Urteil könnte eine Lösung für die beunruhigenden Fälle sein. Ich vermute, dass das letzte Wort zu diesem Thema noch nicht gesprochen ist. Ich kann mir kein Beispiel für die tatsächlichen Wiedereingliederungsmöglichkeiten vorstellen, auf deren Grundlage der Arbeitgeber ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags hat, während die vorgenannten Anforderungen von 7: 669 Absatz 3 Sub b BW erfüllt sind. Diese zu erfüllen ist wiederum die Voraussetzung, um von einer ruhenden Beschäftigung sprechen zu können. Die vorgenannte Ausnahme scheint daher ein toter Buchstabe zu sein. Auffallend ist jedoch, dass in anderen fällen der letzten Zeit keine schlechten Beschäftigungspraktiken angenommen wurden, als trotz der neuen Ausgleichsregelung ruhende Arbeitsverträge aufrechterhalten wurden. In diesen Fällen wurde betont, dass es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Kündigung ruhender Arbeitsverträge gibt und dass sich dies auch nicht aus dem Entschädigungssystem ergebe. Außerdem wurde berücksichtigt, dass ein Antrag auf Gewährung einer Entschädigung für eine Übergangszahlung nicht vor dem 1.

April 2020 gestellt werden kann. Hat ein Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag, kann das Vertragsenddatum unter Mitarbeiterprofil > Persönliche Informationen > Personalinformationen > Vertragsende vermerkt werden. Ein weiterer wichtiger Hinweis des Obersten Gerichtshofs bezieht sich auf das Ausgleichsgesetz über die Zahlung der gesetzlichen Abfindung an langzeitkranke Arbeitnehmer, das am 1. April 2020 in Kraft tritt (das „Ausgleichssystem“). Auf der Grundlage dieses Ausgleichssystems werden Arbeitgeber, die die Anforderungen erfüllen, von der UWV (der niederländischen staatlichen Arbeitnehmerversicherungsagentur) für die gesetzliche Abfindung an langzeitkranke Arbeitnehmer entschädigt, gedeckelt auf den Betrag, der dem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der ersten Kündigung des Arbeitsvertrags geschuldet wurde (in der Regel: nach 2 Jahren Krankheit), ODER gedeckelt auf den Betrag, der dem Arbeitnehmer nach dem neuen Balanced Market Act geschuldet wird. , die am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, wenn dieser Betrag niedriger ist. In diesem Fall darf die Entschädigung nicht mehr sein als die Übergangsbeihilfe, die im Falle der Beendigung des Arbeitsvertrags am Tag nach dem Tag gilt, an dem der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen einer langfristigen Behinderung hätte kündigen können.