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Gdw Mustersatzung genossenschaften

1.3. Es kann weiter davon ausgegangen werden, dass der Mietpreisspiegel, als wesentliches Kriterium der freien Preisfindung, durch die Wohnungsbaugenossenschaften nach unten gedrückt wird. Die Festlegung der Nutzungsgebühren einer Genossenschaftswohnung unterliegt anderen Kriterien und sollte von der Mitgliederversammlung und dem Vorstand gemeinsam festgelegt werden. Weitere Kritik übt igenos an der neuen GdW Mustersatzung. Grundsätzlich gilt auch für Wohnungsgenossenschaften, der im § 1 des GenG beschriebene Förderauftrag. Der Immobilienmarkt wird stark durch Angebot und Nachfrage geprägt. Aus diesem Grund sprechen wir von regionalen Teilmärkten, in denen das Mietpreisniveau stark schwankt. Wer Mitglied werden möchte, muss zunächst einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und Genossenschaftsanteile erwerben. Die Zahl und Höhe der zu zeichnenden Anteile variieren je nach Genossenschaft. Häufig reicht es aus, zunächst einen „Pflichtanteil“ zu zeichnen. Möchte man in eine Genossenschaftswohnung einziehen, werden weitere Anteile fällig. Maklerprovision oder Kaution müssen hingegen nicht gezahlt werden.

Auf der Sommertour 2020 besuchte GdW-Präsident Axel Gedaschko Wohnungsunternehmen in Hessen… 1.4. igenos e.V. die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder kann nicht nachvollziehen wie der GdW, als Spitzenverband der Wohnungswirtschaft einerseits die Interessen der Wohnungs- und Wohnbaugenossenschaften vertreten will und anderseits als Interessenvertretung für börsennotierte Wohnbauunternehmen auftritt. igenos sieht hier einen massiven Interessenkonflikt zwischen der gewerblichen Wohnungswirtschaft, also die Ausrichtung auf hohe Erträge sprich Gewinn-Maximierung und dem genossenschaftlich organisierten Wohnungssektor, der sich am Förderauftrag zu orientieren hat. Auch wenn man noch auf eine freie Wohnung in der Genossenschaft wartet oder durch einen Umzug nicht mehr in einer Genossenschaftswohnung wohnen kann, lohnt es sich oft trotzdem, Mitglied zu bleiben. Die meisten Genossenschaften zahlen ihren Mitgliedern eine Dividende auf das Geschäftsguthaben, wenn sie Gewinne erzielen. Über die Höhe der Dividende entscheidet die Vertreterversammlung. Die Höhe des Betrags hängt dabei von vielen Faktoren ab: Größe und Lage der Wohnung fließen ein, ihr Zustand, zum Teil auch die Höhe der gezahlten Einlage.